Qualitätsbericht

Qualitätsbericht 2018


Seit 2005 sind Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Sie sind ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung und sollen Patientinnen und Patienten, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäuser einen Überblick über die Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser geben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen mit dem Ziel, durch Transparenz die Qualität der Versorgung zu verbessern. Die Qualitätsberichte werden vom G-BA rückwirkend veröffentlicht, sodass wir uns freuen Ihnen hier unseren aktuellen Qualitätsbericht von 2018 im PFD-Format vorstellen zu können.